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   LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02   

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LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02 (https://dejure.org/2004,22009)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2004 - L 14 RA 191/02 (https://dejure.org/2004,22009)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2004 - L 14 RA 191/02 (https://dejure.org/2004,22009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung eines rentenrechtlichen Zahlungsanspruchs mit einer sozialrechtlichen Erstattungsforderung; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes bei schlichter Rechtswidrigkeit; Sittenwidrigkeit einer Rentengewährung; Nichtigkeit bei erschlichenem Verwaltungsakt; Wirksamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 88/77

    Ermessen des Sozialleistungsträgers - Aufrechnung - Pfändungsschutzgrenze

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Das "aufrechnen können" beinhaltet ein Ermessen, ob überhaupt und inwieweit aufgerechnet werden sollte, mithin eine Befugnis und ein Handlungsermessen (soll zu einer Aufrechnung überhaupt geschritten werden) und darüber hinaus ein Ermessen, in welcher Höhe aufgerechnet werden soll, sofern das Gesetz aufrechenbare Beträge innerhalb bestimmter Grenzen zulässt und die Höhe variieren kann (dies spricht das Bundessozialgericht des öfteren mit der Redewendung an, es bestehe Ermessen bei der Entscheidung über die Aufrechnung und deren Ausmaß, vgl. BSG vom 19.01.1978 - 4 RJ 47/77 und vom 11.10.1979 - 3 RK 88/77 in SozR 1200 § 51 Nr. 3 und 5.).

    Die Zulässigkeit der von der Beklagten vorgenommenen Aufrechnung beurteilt sich allein nach Abs. 1 des § 51 SGB I. Die Gegenforderung (Forderung der Klägerin gegenüber der Beklagten) stellt einen Anspruch auf Geldleistungen im Sinne des Abs. 1 dar, nicht aber einen Anspruch auf laufende Geldleistungen im Sinne des Abs. 2. Nur wenn die Gegenforderung ein Anspruch auf Rentenzahlungen gewesen wäre, wovon das Sozialgericht und die Beklagte unrichtigerweise ausgegangen sind, läge - insoweit hätte die Beklagte Recht und das Sozialgericht nicht - ein Anspruch auf laufende Geldleistungen vor (BSG vom 11.10.1979 - 3 RK 88/77 in SozR 1200 § 51 Nr. 5).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Das "verrechnen können" in § 52 SGB I bedeutet lediglich, dass der ersuchte Leistungsträger die Kompetenz oder Befugnis zur Aufrechnung hat (BSG vom 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90 in SozR 3-1200 § 52 Nr. 2).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Wenn sie vorträgt, sie habe keinen Rentenantrag gestellt, so wäre ein fehlender und auch nicht nachträglich gestellter Antrag (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 1 SGB X) nur von Bedeutung für ausschließlich oder im Wesentlichen belastende Verwaltungsakte und nicht für den die Rente bewilligenden Bescheid vom 16.12.1992 (Schroeder-Printzen, SGB X, Anm.8 zu § 40; teilweise abweichende Meinungen sind im Urteil des BSG vom 21.06.1995 - 6 RKa 54/94 in BSGE 76, 149 dargelegt).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 7/89

    Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Nach wie vor hat der um Verrechnung ersuchte Leistungsträger aber ein Ermessen- zulässigen Aufrechungsbetrags, kann also auch mit einem geringeren Betrag als möglich aufrechnen (vgl. BSG vom 09.11.1989 - 11 RAr 7/89 in SozR 1200 § 51 Nr. 17: obwohl in dem entschiedenen Fall § 51 Abs. 2 SGB I maßgebend war, demnach die Aufrechnung nur durch die Grenzen der Sozialhilfebedürftigkeit beschränkt gewesen sind, stand es im Ermessen des verrechnenden Leistungsträgers, den Aufrechnungsbetrag niedriger unter Heranziehung der für den Betroffenen günstigeren Pfändungsfreigrenzen entsprechend § 51 Abs. 1 SGB I festzusetzen.).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91

    Kindbezogene Leistungen - Kindergeld - Bersorgungseinrichtung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Ein Handlungsermessen besteht bei der Verrechnung nicht; gemäß § 86 Sozialgesetzbuch Teil X (SGB X) sind die Leistungsträger zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, und ein Ersuchen darf nicht willkürlich bzw. dem Grunde nach abgelehnt werden, sondern nur, soweit (vgl. § 52 SGB I) die Aufrechnung - bei Wegdenken der Gegenseitigkeit der Forderungen - nicht zulässig ist (BSG vom 25.03.1982 - 10 RKg 2/91 in BSGE 53, 206).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    Das "aufrechnen können" beinhaltet ein Ermessen, ob überhaupt und inwieweit aufgerechnet werden sollte, mithin eine Befugnis und ein Handlungsermessen (soll zu einer Aufrechnung überhaupt geschritten werden) und darüber hinaus ein Ermessen, in welcher Höhe aufgerechnet werden soll, sofern das Gesetz aufrechenbare Beträge innerhalb bestimmter Grenzen zulässt und die Höhe variieren kann (dies spricht das Bundessozialgericht des öfteren mit der Redewendung an, es bestehe Ermessen bei der Entscheidung über die Aufrechnung und deren Ausmaß, vgl. BSG vom 19.01.1978 - 4 RJ 47/77 und vom 11.10.1979 - 3 RK 88/77 in SozR 1200 § 51 Nr. 3 und 5.).
  • BSG, 25.11.1965 - 12 RJ 352/62

    Arbeiterrentenversicherung - Unrechtmäßige freiwillige Beträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02
    § 54 SGB I regelt in allen Absätzen nur die Pfändbarkeit von Sozialleistungen, nicht von sonstigen Ansprüchen (Seewald im Kasseler Kommentar, Rdziff.24 zu § 54 SGB I), auch wenn sie aus dem Versicherungsverhältnis stammen (vgl. BSG vom 25.11.1965 - 12 RJ 352/62 in BSGE 24, 126 zum Anspruch des Versicherten auf Rückzahlung zu viel entrichteter Sozialversicherungsbeiträge als vermögensrechtlicher, auf reinen Geldersatz gerichteter Ausgleichsanspruch).
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